Der Begriff „Biometrie“ bezeichnet allgemein eine Wissenschaft, die sich mit Messungen an Lebewesen und den dazu erforderlichen Mess- und Auswerteverfahren beschäftigt. Er besitzt zwei Facetten: die „biometrische Statistik“ und die „biometrischen Erkennungsverfahren“. Im Kontext der Digitalisierung definiert man Biometrie im Bereich der Personenerkennung als automatisierte Erkennung von Individuen, basierend auf ihren Verhaltens und biologischen Charakteristika.
Biometrische Erkennungsverfahren sind fast überall einsetzbar, wo die Identität einer Person direkt oder indirekt eine Rolle spielt. Erfolgskritisch ist, dass die Anwendung und die Möglichkeiten eines speziellen biometrischen Charakteristikums zusammenpassen. Die gängigsten Verfahren sind die Verifikation mit einer Karte oder einem Ausweis und die reine biometrische Identifikation, bei der der Anwender ausschließlich über ein biometrisches Charakteristikum (z.B. DNA, Fingerabdruck, Gesichtsgeometrie, Auge mit Iris oder Retina, Stimme oder Unterschrift) authentifiziert wird. Letzteres ist zwar sehr komfortabel, stellt aber mit steigender Nutzerzahl hohe Anforderungen an das biometrische Charakteristikum, die Rechenleistung und den Datenschutz und ist in der Regel nicht für sicherheitskritische Bereiche geeignet. Bei Benutzung eines Ausweises können die biometrischen Referenzdaten in einem Chip gespeichert oder auf der Karte als 2D-Strichcode aufgedruckt sein.