Ein „Markt“ bezeichnet in der Wirtschaftswissenschaft allgemein das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage nach einem ökonomischen Gut (z B. einer Ware oder Dienstleistung). Märkte lassen sich u.a. nach der auf ihnen herrschenden Machtverteilung (Marktmacht) unterteilen, beispielsweise in Käufermärkte und Verkäufermärkte.
Käufermarkt und Verkäufermarkt (engl. „buyer’s market“ und „seller’s market“) bezeichnen jeweils einen Markt, dessen Vertragsbedingungen durch den Käufer bzw. den Verkäufer diktiert werden. Vertragsbedingungen sind Preisnachlässe, Zahlungsbedingungen, Lieferbedingungen, Handelszeiten und Handelsplätze. Ursachen für die bessere Verhandlungsmacht des Käufers bzw. Verkäufers sind jeweils ein Überhang des Angebots bei geringer Nachfrage (Angebotsüberhang) bzw. ein knappes Angebot bei sehr großer Nachfrage (Nachfrageüberhang). Folgen des Käufer- bzw. Verkäufermarktes sind vor allem sinkende bzw. steigende Preise sowie die Begünstigung von Schwarzmärkten und Monopolsituationen.