Als „Stakeholder“ wird eine Person oder Gruppe bezeichnet, die ein berechtigtes Interesse am Verlauf oder Ergebnis eines Prozesses oder Projektes hat. In der Betriebswirtschaftslehre wird Stakeholder als Anspruchsberechtigter oder Anspruchsgruppe übersetzt.
Im engeren Sinne bezeichnet der Begriff Gruppen, ohne deren Unterstützung eine Organisation aufhören würde zu existieren. Hier werden lediglich Shareholder, Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Gläubiger und Gesellschaft als Anspruchsgruppen aufgezählt, die für das Überleben des Unternehmens essenziell sind. Darüber hinaus geht diese Definition noch von einer einseitigen Beeinflussung aus, die von den Stakeholdern auf das Unternehmen ausgeübt wird. Es hat sich jedoch die Erkenntnis durchgesetzt, dass eine wechselseitige Einflussnahme zwischen den Stakeholdern und dem Unternehmen besteht. Somit kann man die Stakeholder einer Organisation definieren als jede Gruppe oder Einzelperson, die die Erreichung der Unternehmensziele beeinflussen kann oder von dieser beeinflusst wird. Diese Definition erweitert den Kreis der Stakeholder um Konkurrenten, Medien, Gewerkschaften, Behörden, kritische Interessengruppen, Kommunen, Politik usw., also auf externe Gruppen, die ebenfalls Ansprüche an das Unternehmen haben.