Die „digitale Freigabe“ bezeichnet allgemein die Freigabe von Dokumenten, Vorgängen oder realen Objekten für die weitergehende Bearbeitung in einem nächsten Prozessschritt auf Basis vorliegender digitaler Daten. In seiner stärksten Form handelt es sich um die Produktionsfreigabe für ein physisches Produkt allein auf Basis der Ergebnisse einer virtuellen Produktentwicklung. Dabei ist sichergestellt, dass ein „digitaler Zwilling“ (siehe dort) so realitätsnah ist, dass die Ergebnisse von virtuellen Tests und Sicherheitsprüfungen eine ausreichende Zuverlässigkeit aufweisen.