„USP“ ist das Akronym von „Unique Selling Proposition“ oder „Unique Selling Point“ und bedeutet zu Deutsch „Alleinstellungsmerkmal“. Dieser betriebswirtschaftliche Begriff bezeichnet DAS herausragende Leistungsmerkmal bzw. einzigartige Nutzenversprechen, durch das sich ein Angebot DEUTLICH vom Wettbewerb abhebt. Durch die Definition von USPs und deren Kommunikation gegenüber dem Kunden wird versucht, in einem stark homogenen Marktumfeld die Kaufentscheidung zugunsten des eigenen Produkts oder der eigenen Dienstleistung zu beeinflussen.
Zur Verdeutlichung kann die Unterscheidung der Begriffe Basisnutzen, Zusatznutzen und USP hilfreich sein. Der Basisnutzen ist der grundsätzliche Nutzen, den ein Kunde aus einem Produkt oder einer Dienstleistung zieht. Dieser Basisnutzen ist bei allen Produkten eines Typs gleich: Das Waschmittel reinigt die Kleidung. Ein Zusatznutzen ist ein weiterer Nutzen, den nicht jedes Produkt bietet, der jedoch auch noch kein wirklich einzigartiges Alleinstellungsmerkmal gegenüber Konkurrenzangeboten ist: Das Waschmittel verhindert, dass Buntwäsche ausbleicht. Ein USP ist dagegen ein einzigartiges Verkaufsversprechen, das von keinem Marktbegleiter gegeben werden kann: Dem Waschmittel sind Gel-Kugeln beigemischt, die verhindern, dass spezifisch schwarze Kleidung mit jedem Waschgang grauer wird.